Eine Skulptur des Elefanten Gottes Ganesha zwischen vielen Pflanzen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, Neue Wege Seminare & Reisen GmbH („NEUE WEGE“), und Ihnen zustande kommt.
 

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Formblatt Pauschalreiserechtlinie


Allgemeine Reisebedingungen bis 06/23

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie NEUE WEGE den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (per E-Mail, Online-Formular) erfolgen.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch NEUE WEGE zustande. NEUE WEGE bestätigt den Abschluss des Reisevertrages mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 I S. 2 EGBGB), die NEUE WEGE mit dem Sicherungsschein, der die Insolvenzversicherung nachweist, dem Kunden übersendet.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot vor, an das NEUE WEGE für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie NEUE WEGE dessen Annahme innerhalb der genannten Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) erklären.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere NEUE WEGE nicht mehr nach Ziffer 7.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Restpreis nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht vollständig bezahlt, kann NEUE WEGE vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskostenund ggf. Schadensersatz belasten. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Eingang der Zahlung bei NEUE WEGE.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von NEUE WEGE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Leistungsbeschreibung der Reise in der Ausschreibung.

3.2 Wird auf Ihren Wunsch von NEUE WEGE ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von NEUE WEGE ausschließlich aus dem konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Reisebestätigung.

3.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler oder Reisebüros sind von NEUE WEGE nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von NEUE WEGE hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern.

4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1 NEUE WEGE behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). NEUE WEGE hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.2 Erhebliche Vertragsänderungen: Kann NEUE WEGE die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann NEUE WEGE dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.3 NEUE WEGE kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Vertragsänderung nach 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die NEUE WEGE den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.4 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 4.2 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

4.5 Tritt der Kunde nach 4.2 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit NEUE WEGE infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat NEUE WEGE unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

4.6.1 NEUE WEGE ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Preisänderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren, veränderte Kosten für die Insolvenzversicherung)

c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises verlangen (s. Ziffer 4.6.2), soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Ziffer 4.6.1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für NEUE WEGE führt. Soweit für NEUE WEGE dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

4.6.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Ziffer 4.6.1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird - je nachdem, was für die Kunden günstiger ist - entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

4.6.3 NEUE WEGE muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.

4.6.4 Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, kann NEUE WEGE den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NEUE WEGE. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

5.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert NEUE WEGE den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat NEUE WEGE die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass NEUE WEGE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. NEUE WEGE empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne eine solche Versicherung. NEUE WEGE behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

5.3 NEUE WEGE kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände i. S. d. § 651h Abs. 3 S. 2 BGB auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

5.4 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie NEUE WEGE nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. NEUE WEGE kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber NEUE WEGE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.5 Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in (siehe 5.2) genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Die Verfügbarkeit der Leistung ist jeder Umbuchung vorausgesetzt
Ändert sich bei Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich nur 25 € pro Person in Rechnung gestellt.

5.6 Nimmt NEUE WEGE auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor, kann NEUE WEGE ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 50,00 erheben.

5.7 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch NEUE WEGE bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann NEUE WEGE verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.

5.8 Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch NEUE WEGE

7.1 NEUE WEGE kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.

7.2 NEUE WEGE kann vor dem Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat NEUE WEGE den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

7.3 Tritt NEUE WEGE nach Ziffer 7.1 oder 7.2 zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von NEUE WEGE.

7.4 NEUE WEGE kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch NEUE WEGE nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält NEUE WEGE den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird NEUE WEGE durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.

8. Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Ebenso, wenn die Reiseunterlagen falsche Angaben in Bezug auf Ihre Person enthalten. Angabe- oder Tippfehler, die von den Angaben in Ihrem Personalausweis oder Reisepass abweichen, können die Mitnahme auf Flügen gefährden.

8.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

9. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

9.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. NEUE WEGE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. NEUE WEGE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern NEUE WEGE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NEUE WEGE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch NEUE WEGE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält NEUE WEGE hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, NEUE WEGE hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

10.2 NEUE WEGE informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziffer 10.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von NEUE WEGE für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet NEUE WEGE, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist NEUE WEGE verpflichtet, dem Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von NEUE WEGE einsehbar.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert NEUE WEGE Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse datenschutz@neuewege.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an datenschutz@neuewege.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Sonstiges

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und NEUE WEGE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von NEUE WEGE vereinbart.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. NEUE WEGE nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
 

Reiseveranstalter:

NEUE WEGE Seminare & Reisen GmbH
Am Getreidespeicher 11
D - 53359 Rheinbach

Telefon: +49 (0) 2226-1588-00
Fax: +49 (0) 2226-1588-070
E-Mail: info@neuewege.com
Internet: www.neuewege.com


Geschäftsführung: Markus Hegemann, Johannes Reißland, Anna Katharina Hegemann
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE162212069
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Colonia, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln.
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 14.1)

(Stand: Mai 2023)

 

Allgemeine Reisebedingungen ab 07/23

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde (m/w/d) NEUE WEGE Seminare & Reisen GmbH (“NEUE WEGE”) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E- Mail, Online-Formular) erfolgen. Sie erfolgt durch die anmeldende Person für alle mitangemeldeten Personen, für deren Vertragspflichten sie haftet, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 NEUE WEGE bestätigt den Abschluss des Reisevertrages mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB), die NEUE WEGE mit dem Sicherungsschein, der die Insolvenzversicherung nachweist, dem Kunden übersendet.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so legt NEUE WEGE bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot vor, an das NEUE WEGE für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es ausdrücklich oder schlüssig annimmt, etwa durch Leistung der Anzahlung.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere NEUE WEGE nicht mehr nach Ziff. 7.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann.

2.3 Hat der Kunde eine fällige Zahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann NEUE WEGE vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz belasten. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Eingang der Zahlung bei NEUE WEGE.

2.4 Kein Widerrufsrecht: NEUE WEGE weist darauf hin, dass für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich, siehe Ziff. 5. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen abgeschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von NEUE WEGE ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Wird von NEUE WEGE ein individueller Reiseablauf für den Kunden erstellt, ergibt sich die Leistungsverpflichtung von NEUE WEGE ausschließlich aus dem konkreten Angebot und der Reisebestätigung.

3.2 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler oder Reisebüros sind von NEUE WEGE nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von NEUE WEGE hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern.

4. Vertrags- und Preisänderung

4.1 NEUE WEGE behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird NEUE WEGE den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für NEUE WEGE führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von NEUE WEGE zu erstatten. NEUE WEGE darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 NEUE WEGE behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Flughafenwechsel in zumutbarem Umfang, bei erforderlichen Routenänderungen oder bei flug- und programmtechnisch nötigen Zwischenlandungen von Flügen, auch wegen Streiks von Beförderungsunternehmen oder bei erforderlichem Hotelwechsel innerhalb derselben Kategorie). NEUE WEGE hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

4.4 Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann NEUE WEGE sie nicht einseitig vornehmen. NEUE WEGE kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von NEUE WEGE bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann NEUE WEGE die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. NEUE WEGE kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von NEUE WEGE bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe-ginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von NEUE WEGE bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.5 NEUE WEGE kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die NEUE WEGE den Kunden nach Art. 250 § 10 EG-BGB zu informieren hat.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NEUE WEGE. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

5.2 Wenn der Kunde zurücktritt, kann NEUE WEGE vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat NEUE WEGE die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass NEUE WEGE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. NEUE WEGE behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pau-schalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der er-sparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. NEUE WEGE empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann dem Kunden eine solche Versicherung vermitteln.

5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie NEUE WEGE nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. NEUE WEGE kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber NEUE WEGE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4 Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in (siehe 5.2) genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich.

5.5 Nimmt NEUE WEGE auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor, kann NEUE WEGE ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 50,00 erheben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm von NEUE WEGE ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus an-deren Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch NEUE WEGE

7.1 NEUE WEGE kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn NEUE WEGE in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl benannt sowie den Zeitpunkt ange-geben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.

7.2 NEUE WEGE kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn NEUE WEGE aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

7.3 Tritt NEUE WEGE nach Ziff. 7.1 oder 7.2 zurück, so erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.
 

8. Obliegenheiten des Reisenden, Hinweise

8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Ebenso, wenn die Reiseunterlagen falsche Angaben in Bezug auf Ihre Person enthalten. Angabe- oder Tippfehler, die von den Angaben in Ihrem Personalausweis oder Reisepass abweichen, können die Mitnahme auf Flügen gefährden.

8.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

9. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

9.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. NEUE WEGE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. NEUE WEGE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern NEUE WEGE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NEUE WEGE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch NEUE WEGE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält NEUE WEGE hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, NEUE WEGE hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

10.2 NEUE WEGE informiert den Kunden über Pass­ und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziff. 10.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von NEUE WEGE für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-VO Nr. 2111/15 verpflichtet NEUE WEGE, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist NEUE WEGE verpflichtet, dem Kunden diejenige Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

13. Datenschutz, Widerspruchsrechte

13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert NEUE WEGE den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse datenschutz@neuewege.com von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder NEUE WEGE der unten genannten Adresse kontaktieren. 

13.2 Mit einer Nachricht an datenschutz@neuewege.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Sonstiges

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und NEUE WEGE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von NEUE WEGE vereinbart

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. NEUE WEGE nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
 

Reiseveranstalter:

NEUE WEGE Seminare & Reisen GmbH
Am Getreidespeicher 11
D - 53359 Rheinbach

Telefon: +49 (0) 2226-1588-00
Fax: +49 (0) 2226-1588-070
E-Mail: info@neuewege.com
Internet: www.neuewege.com


Geschäftsführung: Markus Hegemann, Johannes Reißland, Anna Katharina Hegemann
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE162212069
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Colonia, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln.
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 14.1)

(Stand: Juli 2023)

 

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie

Bei den von NEUE WEGE angebotenen Reisen handelt es sich um Reiseleistungen in Form von Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Reche in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen NEUE WEGE Seminare & Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen NEUE WEGE Seminare & Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlung des Reisenden, und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung der Rückbeförderung des Reisenden im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie hier:
 

Formblatt Pauschalreiserechtlinie